Problematik der heutigen Finanzberater
Die immer stärker werdende Regulierung zwingt die Berater, kosten- sowie zeitintensive Prozesse durchzuführen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Jedes Mal stellt sich die Frage:
Wird der gewünschte Effekt erzielt und der Verbraucherschutz gestärkt?
Wie die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat, waren viele Maßnahmen zwar gut gemeint, aber letztlich nur Papiertiger, die teilweise mit immensen Kosten einhergingen.
Um es kurz und knapp auszudrücken:
Viel Aufwand – immer weniger Ertrag.
Auf der einen Seite haben sich insbesondere die hohen Dokumentations- und Beratungspflichten zu wahren Kostentreibern entwickelt, was wiederum zu höheren Aufwendungen bei der Wirtschaftsprüfung geführt hat.
Auf der anderen Seite stehen die immer geringer werdenden Provisionen und Retrozessionen (falls diese überhaupt noch ausgezahlt werden), die eine gleichbleibende Qualität der Beratung eigentlich gewährleisten sollten.
Mehr denn je stellt sich heute für einen unabhängigen Berater die Frage, ob er eine kundenorientierte Beratung noch gewährleisten kann, wenn diese sich meist gar nicht mehr rentiert.
Zusammenfassend ergibt sich folgendes Fazit:
Verwaltung der Kundenvermögen delegieren.
Eine adäquate Möglichkeit, den immer größer werdenden administrativen Aufwand zu minimieren, ist es, mit einem starken Partner zusammenzuarbeiten.
Insbesondere im Investmentbereich birgt die Zusammenarbeit mit einem seriösen Vermögensverwalter für den Finanzberater viele Vorteile:
Gleichzeitig hat der Kunde den Vorteil, dass ein Vermögensverwalter strengeren Regeln unterworfen und dem Kunden gegenüber zu kompletter Transparenz hinsichtlich Kosten, Anlagestrategien, Reporting etc. verpflichtet ist.
Einfache Prozesse dank Standardisierung.
Dank standardisierter Vorgehen, Vertragsunterlagen und Beratungsprotokolle bei SwissClassics kann sich der Finanzberater auf die Kundenbetreuung fokussieren und hat gleichzeitig eine hohe Rechtssicherheit.
Der Berater entwickelt sich vom klassischen Fondsvermittler, der selbst die Risiken trägt, hin zum Berater für einen Vermögensverwalter. Das Risiko für den Berater reduziert sich markant, und er kann sich dank des standardisierten Vorgehens auf die Betreuung der Kunden konzentrieren.
Neue Chancen für § 34d GewO-Berater.
Ausgangslage alt:
Bisher wurde davon ausgegangen, dass für die Vermittlung von Vermögensverwaltungsverträgen mindestens eine Erlaubnis nach § 34f bzw. § 34h GewO notwendig ist.
Ausgangslage ab Juni 2017:
Aufgrund des EuGH-Urteils vom 14.06.2017 ist nun klar, dass die Vermittlung eines Vermögensverwaltungsvertrages auch ohne Erlaubnis möglich ist => Auch Vermittler mit einer Erlaubnis nach § 34d GewO können künftig einen Vermögensverwaltungsvertrag vermitteln.
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